Investitionen in autonome mobile Roboter
: Die Bedeutung von
Sicherheitsstandards

Wie kann man den Sicherheitsherausforderungen in Anwendungen der autonomen mobilen Robotik begegnen?

Autonome mobile Roboter bewegen sich völlig selbstständig in komplexen Umgebungen, die für die breite Öffentlichkeit zugänglich sind oder industriell genutzt werden. Sie bringen Mitarbeiter, Arbeitsplätze und Gabelstapler zusammen… Heute arbeiten Menschen und mobile Roboter zusammen und teilen sich denselben Arbeits- und/oder Verkehrsraum. Diese neue Situation erfordert Überlegungen zu den mit dieser Interaktion verbundenen Risiken und schafft neue Herausforderungen im Hinblick auf die Prävention von Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz.

Regelungen für autonome mobile Robotik

Um ein konformes Produkt zu entwickeln, ist es unerlässlich, bereits in der Planungs- und Entwurfsphase die verschiedenen geltenden Vorschriften zu berücksichtigen.

  • Die Norm ISO 3691-4:

Die Norm ISO 3691-4 betrifft fahrerlose Flurförderzeuge. Diese sind motorisiert und für den automatischen Betrieb ausgelegt. Autonome mobile Roboter gelten als fahrerlose Flurförderzeuge.

  • Die EMV-Richtlinie 2004/108/EG:

Die EMV-Richtlinie trägt zur CE-Kennzeichnung im Bereich der elektromagnetischen Verträglichkeit bei. Sie gilt für alle elektrischen oder elektronischen Produkte, die die elektromagnetische Umgebung stören oder durch diese gestört werden können.

  • Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG:

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG übernimmt die ursprüngliche Definition von „Maschinen”: Es handelt sich um eine Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines beweglich ist, sowie gegebenenfalls um Antriebe, Steuer- und Energiekreise usw. Diese sind für eine bestimmte Anwendung, insbesondere für die Umwandlung, Bearbeitung, Bewegung und Verpackung eines Materials, fest miteinander verbunden. Sie fügt jedoch hinzu:

  1. Maschinen (Beispiel: autonome mobile Roboter)
  2. die austauschbaren Ausrüstungen
  3. die Sicherheitskomponenten
  4. Hebevorrichtungen
  5. die Ketten
  6. Kabel und Gurte
  7. abnehmbare mechanische Übertragungsvorrichtungen
  8. Quasi-Maschinen (Beispiel: mobile Plattform, eingebettetes Anwendungsmodul usw.)

Gemäß der Richtlinie 2006/42/EG muss eine Einbauerklärung für unvollständige Maschinen vorgelegt werden, wenn die CE-Kennzeichnung nicht angebracht wurde.

Wer ist für die Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich? Der Hersteller des Roboters, der Integrator oder der Kunde?

Es ist angebracht, die wichtigsten Wirtschaftsakteure und ihre rechtlichen Verantwortlichkeiten bei der Umsetzung der Vorschriften für die Konzeption und den Einsatz autonomer mobiler Roboter unter Berücksichtigung der Rolle jedes einzelnen von ihnen zu ermitteln.

Rechtliche Verantwortung des Herstellers und des Integrators

Die rechtliche Haftung des Herstellers basiert auf Artikel L.4311-3 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dieser verbietet den Vertrieb eines autonomen mobilen Roboters, der nicht den für ihn geltenden Konstruktionsvorschriften entspricht. Diese Verpflichtung gilt nicht für Teile, die später vom Benutzer verändert wurden.

Der rechtliche Status des Integrators entspricht dem des Herstellers. Ist dieser als Gesamtprojektleiter und für das Inverkehrbringen einer „Maschinengruppe” gemäß der europäischen Richtlinie 2006/42/EG verantwortlich, obliegt ihm die Verantwortung für die Konformitätserklärung des Robotersystems.

Im Gegensatz dazu hat der Integrator, der auf Anweisung oder unter der Leitung des Arbeitgebers arbeitet oder nur an einem Teil des Projekts beteiligt ist, nicht den rechtlichen Status eines Herstellers.

Gesetzliche Pflichten des Arbeitgebers

Die rechtliche Verantwortung des Arbeitgebers basiert auf Artikel L. 4321-2 des Arbeitsgesetzbuchs, der die Inbetriebnahme oder Verwendung eines autonomen mobilen Roboters verbietet, der nicht den für ihn geltenden Konstruktions- oder Verwendungsvorschriften zum Zeitpunkt seines Inverkehrbringens entspricht. Mit anderen Worten: Ein Arbeitgeber, der eine autonome mobile Roboterlösung im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit einsetzt, ohne für deren Herstellung oder Integration in neuwertigem Zustand verantwortlich zu sein, ist für die Aufrechterhaltung der Konformität der autonomen mobilen Roboterlösung verantwortlich.

Boutons poussoir

Welches Verfahren muss Ihr AMR-Anbieter einhalten, um eine sichere autonome mobile Roboterlösung zu implementieren?

1. Durchführung einer Risikoanalyse

Dies ist die erste Phase des Risikobeurteilungsprozesses. Sie besteht darin, alle gefährlichen Phänomene anhand der Merkmale, Leistungen und Arbeitsweisen der Maschine zu identifizieren . Sie ermöglicht es, die Risiken zu bestimmen, die Schutzmaßnahmen erfordern, und die Sicherheitsanforderungen des autonomen mobilen Roboters schnell zu bewerten, was als Grundlage für sein Design dient. Es ist daher sehr wichtig, die Anforderungen des Arbeitgebers in der Spezifikation zu formulieren, auch unter dem Gesichtspunkt der Arbeitssicherheit.

2. Risikobewertung

Diese Bewertung der beruflichen Risiken ermöglicht es, alle Gefahren zu identifizieren und vorherzusehen, um geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Außerdem können damit die Risiken entsprechend ihrer Schwere und der Wahrscheinlichkeit des Eintretens von Schäden eingeschätzt werden (Risiken im Zusammenhang mit der Umgebung, mobilen Robotern usw.).

3. Realisierung eines robotergestützten Systems

Dieses muss allen geltenden europäischen Richtlinien entsprechen, insbesondere durch die Integration der mobilen Plattform, des eingebetteten Anwendungsmoduls sowie weiterer Komponenten, die die Sicherheit und Funktionalität des Systems gewährleisten.

4. Erstellung einer EG-Konformitätserklärung

Ihr Lieferant muss eine vollständige EG-Konformitätserklärung ausstellen und Ihnen diese zur Verfügung stellen.

5. Zusammenstellung der technischen Unterlagen

Erstellung der technischen Unterlagen zum Nachweis der Konformität mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, die unter anderem Risikobewertungen, Beschreibungen, Pläne, Schemata der Anlage, Tests, Normen und verwendete technische Berichte usw. umfassen.

6. Erstellung der Gebrauchsanweisung

Erstellen und Bereitstellen einer Gebrauchsanweisung (und in bestimmten Fällen Ergänzung durch eine entsprechende Schulung), die insbesondere alle Informationen zur Einrichtung, Verwendung, Einstellung, Wartung und gegebenenfalls Fehlerbehebung des Robotersystems enthält.

7. Anbringen der Kennzeichnung

Anbringen der CE-Kennzeichnung auf dem Robotersystem.

Normen und Richtlinien sind unverzichtbar, da sie das wichtigste Mittel sind, um die Sicherheit einer autonomen mobilen Roboterlösung zu gewährleisten. Sie zwingen die Anbieter dazu, sich eingehender mit den Risiken der Mensch-Maschine-Zusammenarbeit auseinanderzusetzen und ihre Lösungen kontinuierlich zu verbessern, um unter allen Umständen ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten.

Bei Meanwhile steht die Sicherheit autonomer mobiler Roboter im Mittelpunkt. Alle unsere mobilen Roboter wurden unter Einhaltung der genannten Normen sowie des Verfahrens zur Implementierung von Lösungen entwickelt. Bei der Konzeption berücksichtigen wir mögliche Sicherheitsrisiken ganzheitlich und achten dabei natürlich auch auf ein ergonomisches Design. Unsere Cobots sind mit Sicherheitsfunktionen ausgestattet, wie z. B. Sensoren, Laserseiten, Not-Aus-Tasten, manuellen Bewegungstasten usw.

Darüber hinaus bieten wir Schulungen für Ihre Mitarbeiter an, um die Zusammenarbeit mit mobilen Robotern zu optimieren und zu vereinfachen. Unser Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Sie bei der Formulierung Ihrer Anforderungen zu unterstützen, damit Ihre Projekte sicher ablaufen können.

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