Allgemeine Geschäftsbedingungen

Paragraph 1: Gegenstand

Die nachstehend beschriebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen legen die Rechte und Pflichten der Firma MEANWHILE SAS und ihres Kunden im Zusammenhang mit dem Verkauf von Dienstleistungen und Waren, integriert oder nicht, fest, die in dem Angebot beschrieben sind, zu dem dieses Dokument gehört.

Jede von der Firma MEANWHILE SAS erbrachte Leistung setzt daher die vorbehaltlose Zustimmung des Käufers zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus.

Paragraph 2: Preis

Die in diesem Angebot genannten Preise sind die am Tag der Auftragserteilung gültigen Preise. Sie sind in Euro angegeben und werden ohne Steuern berechnet. Sie werden daher um den Mehrwertsteuersatz und die Transport- und Reisekosten erhöht, die am Tag der Bestellung gelten (sofern im Angebot nicht anders angegeben).

Die Firma MEANWHILE SAS behält sich das Recht vor, ihre Preise jederzeit zu ändern, wobei die Gültigkeitsdauer des Angebots jedoch 30 Tage betragen muss (sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist). Sie verpflichtet sich jedoch, die bestellten Waren zu den Preisen in Rechnung zu stellen, die bei der Registrierung der Bestellung angegeben wurden.

Nach der Registrierung des Auftrags werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben. Jede Ergänzung des Auftrags ist Gegenstand eines Kostenvoranschlags und kann vom Kunden akzeptiert oder abgelehnt werden, um einen Zusatz zum Vertrag zu erstellen.

Paragraph 3: Rabatte und Rückvergütungen

Die angebotenen Preise beinhalten Rabatte und Rückvergütungen, die die Firma MEANWHILE SAS aufgrund ihrer Ergebnisse oder der Übernahme bestimmter Leistungen durch den Käufer gewähren kann.

Paragraph 4: Skonto

Bei Vorauszahlung wird kein Skonto gewährt.

Paragraph 5: Zahlungsmodalitäten

Die Bezahlung der Bestellungen erfolgt über :

  • Entweder per Scheck
  • Entweder per Banküberweisung

Bei der Registrierung der Bestellung muss der Käufer eine Anzahlung in Höhe von 25% des gesamten Rechnungsbetrags leisten (sofern im Angebot nicht anders angegeben).

Paragraph 6: Zahlungsverzug

Im Falle der vollständigen oder teilweisen Nichtzahlung der Dienstleistungen, Waren (integriert oder nicht), die am Tag der Abnahme geliefert wurden, hat der Käufer der Firma MEANWHILE SAS eine Verzugsstrafe in Höhe des dreifachen gesetzlichen Zinssatzes zu zahlen.

Der gesetzliche Zinssatz ist der am Tag der Lieferung der Dienstleistungen, Waren (integriert oder nicht) geltende Zinssatz.

Ab dem 1. Januar 2015 wird der gesetzliche Zinssatz alle 6 Monate geändert (Verordnung Nr. 2014-947 vom 20. August 2014).

Diese Strafe wird auf den Betrag inkl. MwSt. der ausstehenden Summe berechnet und läuft ab dem Fälligkeitsdatum des Preises, ohne dass eine vorherige Inverzugsetzung erforderlich ist. Zusätzlich zu den Verzugsentschädigungen wird für jeden Betrag, einschließlich der Anzahlung, der nicht bis zu seinem Fälligkeitsdatum gezahlt wurde, von Rechts wegen eine Pauschalentschädigung von 500 Euro für die Einziehungskosten fällig.

Artikel 441-6, I Absatz 12 und D. 441-5 des Handelsgesetzbuches.

Klausel Nr. 7: Auflösungsklausel

Wenn der Käufer innerhalb von vierzehn Tagen nach Anwendung der Klausel „Zahlungsverzug“ die noch ausstehenden Beträge nicht beglichen hat, wird der Verkauf von Rechts wegen aufgelöst und kann die Gesellschaft MEANWHILE SAS zu Schadenersatzzahlungen berechtigen.

Paragraph 8: Eigentumsvorbehaltsklausel

Die Gesellschaft MEANWHILE SAS behält das Eigentum an den verkauften Waren bis zur Bestätigung des Protokolls über die Genehmigung zur Produktionsaufnahme. In diesem Zusammenhang behält sich die Firma MEANWHILE SAS das Recht vor, die verkauften und unbezahlten Waren im Rahmen des Kollektivverfahrens zu beanspruchen, wenn der Käufer Gegenstand eines Sanierungsverfahrens oder einer gerichtlichen Liquidation ist.

Ungeachtet der Anwendung dieser Klausel erfolgt der Gefahrenübergang mit der Lieferung (siehe Klausel Nr. 9).

Paragraph 9: Lieferung

Die vom Käufer erworbenen Produkte werden gemäß den im Angebot oder Kostenvoranschlag von MEANWHILE SAS festgelegten Bedingungen an die angegebene Adresse geliefert. Die Lieferungen erfolgen gemäß INCOTERM 2020 : DDP. Der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs von MEANWHILE SAS auf den Käufer wird durch die benannte INCOTERM bestimmt.

Die bei der Registrierung der Bestellung angegebene Lieferzeit dient nur zur Information und ist nicht garantiert.

Infolgedessen kann eine angemessene Verzögerung – von maximal 30 Tagen – bei der Lieferung der Produkte den Käufer nicht dazu berechtigen, einen Anspruch auf :

  • Die Zuerkennung von Schadenersatz ;
  • Stornierung der Bestellung.

Im Falle fehlender oder während des Transports beschädigter Waren muss der Käufer bei Erhalt der Waren alle notwendigen Vorbehalte auf dem Bestellschein vermerken. Diese Vorbehalte können außerdem bis zur Unterzeichnung des vorläufigen Empfangsprotokolls per E-Mail mit Empfangsbestätigung geändert oder ergänzt werden.

Paragraph 10: Geistiges Eigentum

Alle geistigen Eigentumsrechte sowie das Know-how, die in den übermittelten Dokumenten, den gelieferten Produkten und den erbrachten Leistungen enthalten sind, bleiben das ausschließliche Eigentum von MEANWHILE SAS.

Jede Abtretung von geistigen Eigentumsrechten oder Know-how muss Gegenstand eines Vertrags mit MEANWHILE SAS sein.

MEANWHILE SAS behält sich das Recht vor, über sein Know-how und die Ergebnisse seiner eigenen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zu verfügen.

Paragraph 11: Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich gegenseitig zu einer allgemeinen Geheimhaltungspflicht in Bezug auf alle mündlichen und schriftlichen Informationen, unabhängig von ihrer Art und ihrem Medium (Diskussionsberichte, Pläne, elektronischer Datenaustausch, Aktivitäten, Anlagen, Projekte, Know-how, Produkte usw.), die im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung des Vertrags ausgetauscht werden, mit Ausnahme von Informationen, die allgemein öffentlich bekannt sind oder die auf andere Weise als durch den Fehler oder das Verschulden des Kunden öffentlich bekannt werden.

Dementsprechend verpflichten sich die Parteien zu :

  • alle vertraulichen Informationen streng geheim zu halten und insbesondere niemals ohne die vorherige schriftliche Genehmigung der anderen Partei die vertraulichen Informationen ganz oder teilweise auf irgendeine Weise direkt oder indirekt an irgendjemanden zu verbreiten oder weiterzugeben;
  • die vertraulichen Informationen weder ganz noch teilweise für andere Zwecke oder Aktivitäten als die Erfüllung des Vertrags zu verwenden;
  • keine Kopien oder Nachahmungen der gesamten oder eines Teils der vertraulichen Informationen anfertigen.

Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung dieser Geheimhaltungspflicht während der gesamten Vertragsdauer und auch nach Ablauf des Vertrags zu gewährleisten, und er verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass alle seine Mitarbeiter diese Pflicht einhalten. Diese Verpflichtung ist eine Ergebnisverpflichtung.

Paragraph 12: Höhere Gewalt

Die Gesellschaft MEANWHILE SAS kann nicht haftbar gemacht werden, wenn die Nichterfüllung oder die verspätete Erfüllung einer ihrer in den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen beschriebenen Verpflichtungen auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Höhere Gewalt ist in diesem Zusammenhang jedes externe, unvorhersehbare und unwiderstehliche Ereignis im Sinne von Artikel 1218 des Zivilgesetzbuches.

Paragraph 13: Zuständiges Gericht

Alle Streitigkeiten in Bezug auf die Auslegung und Ausführung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem französischen Recht.

Wenn keine gütliche Einigung erzielt werden kann, wird die Streitigkeit vor das zuständige Gericht im Land des Käufers gebracht.