Allgemeine Einkaufsbedingungen
PRÄAMBEL
Mit der Annahme einer Bestellung von MEANWHILE erkennt der Lieferant diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen vorbehaltlos an. Er verzichtet darauf, sich auf ein Dokument (Rechnung oder anderes Dokument des Lieferanten) zu berufen, das einer der Klauseln dieser Bedingungen widerspricht, es sei denn, MEANWHILE hat dem ausdrücklich zugestimmt. Die Tatsache, dass MEANWHILE nicht auf der Anwendung einer oder mehrerer Bestimmungen der vorliegenden Bedingungen besteht, gilt in keinem Fall als Verzicht auf die Geltendmachung des Rechts.
ARTIKEL 1: DEFINITIONEN UND VERTRAGSDOKUMENTE
- Bestellung : Das Papier- oder elektronische Dokument, mit dem MEANWHILE die Lieferung beim Lieferanten bestellt.
- Vertrag : Kaufvertrag, durch den sich der Lieferant verpflichtet, den/die Liefergegenstand(e) an MEANWHILE zu verkaufen.
- Lieferungen : Produkte, Rohstoffe, Verpackungen oder Leistungen, die von MEANWHILE beim Lieferanten bestellt werden.
- Parteien : MEANWHILE und der Lieferant.
- Standort : die Niederlassung von MEANWHILE oder einer dritten Partei, die an der Lieferung des Liefergegenstandes beteiligt ist und in der Bestellung genannt wird.
Jede Bestellung bedarf der Schriftform (ebenso wie jede Änderung der Bestellung) und führt zur Ausstellung eines Bestellscheins. Der Lieferant kann sich in keinem Fall auf eine stillschweigende Zustimmung seitens MEANWHILE berufen. MEANWHILE ist nur an Dokumente gebunden, die von einer bevollmächtigten Person mit Firmenstempel unterzeichnet sind und auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweisen.
ARTIKEL 2: EMPFANGSBESTÄTIGUNG
Eine Bestellung wird erst dann verbindlich, wenn MEANWHILE (innerhalb einer Frist von maximal 7 Werktagen) die Empfangsbestätigung der Bestellung ohne Änderungen oder Streichungen, datiert und mit dem Handelsstempel des Lieferanten versehen, zurückerhalten hat. Geht die Empfangsbestätigung nicht innerhalb der oben genannten Frist ein, so gilt die Bestellung als von MEANWHILE angenommen.
Solange der Lieferant die Bestellung nicht bestätigt hat, ist MEANWHILE berechtigt, die Bestellung zu ändern oder zu stornieren. MEANWHILE wird dann so schnell wie möglich über Preis- oder Terminänderungen informiert, die sich aus den beantragten Änderungen ergeben.
Die vom Lieferanten angenommene Bestellung stellt eine feste und endgültige Verpflichtung seinerseits dar und impliziert seine Zustimmung zu diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen, es sei denn, diese waren Gegenstand schriftlicher Vorbehalte, die von MEANWHILE formell akzeptiert wurden.
ARTIKEL 3: PREIS
Sofern nicht anders vereinbart, gilt der Preis der Bestellung stets als verbindlich und endgültig. Jede Verpackungsanweisung oder Leistung muss, um von MEANWHILE akzeptiert zu werden, zwingend auf den Lieferscheinen des Lieferanten vermerkt werden. Zusätzliche Kosten, Ausgaben oder Gebühren jeglicher Art werden nicht erhoben, es sei denn, die Parteien haben dies ausdrücklich vereinbart.
Aufträge geben keinen Anlass zu systematischen Vorauszahlungen (weder Vorschüsse noch Anzahlungen), es sei denn, dies ist ausdrücklich in dem Auftrag oder in den besonderen Bedingungen festgelegt.
ARTIKEL 4: LIEFERBEDINGUNGEN
4.1 Fristen
Das Lieferdatum ist verbindlich und gilt für alle Lieferungen, die an dem in der Bestellung angegebenen Lieferort zurückgegeben werden.
Der Lieferant hat MEANWHILE unverzüglich schriftlich über jede Verzögerung, gleich aus welchem Grund, zu informieren, die während der Ausführung der Bestellung eintritt, und zwar unter Angabe der voraussichtlichen Dauer und der Auswirkungen auf die Lieferfristen.
Da es sich bei dieser Frist um eine Ausschlussfrist und eine wesentliche und entscheidende Bedingung für die Zustimmung von MEANWHILE handelt, ist der Lieferant für jede Lieferverzögerung voll verantwortlich und trägt alle direkten oder indirekten Schadensfolgen, unbeschadet des Rechts von MEANWHILE, die betreffende Bestellung zu stornieren, ohne dass eine solche Stornierung gerichtlich ausgesprochen werden muss, oder sich, falls die Verzögerung länger als einen Monat andauert, an wen auch immer zu wenden, um die Lieferungen, die Gegenstand der betreffenden Bestellung sind, zu erhalten. Im letzteren Fall gehen die Mehrkosten sowie die Kosten für den erneuten Kauf zu Lasten des säumigen Lieferanten .
Im Falle des Verzugs mit einer der in der Bestellung genannten vertraglichen Fristen ist MEANWHILE berechtigt, nach eigenem Ermessen per Einschreiben mit Rückschein eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % (ein Prozent) pro Werktag des Verzugs des Gesamtwerts der Bestellung ohne MwSt. zu verlangen, wobei die Grenze bei 30 Werktagen liegt.
Diese Beträge sind ohne Inverzugsetzung fällig und werden in Form eines rückzahlbaren Guthabens beglichen.
4.2 Verpackungen
Alle spezifischen Verpackungsvorschriften müssen, um von MEANWHILE akzeptiert zu werden, zwingend auf den Lieferscheinen des Lieferanten vermerkt werden.
Die Berechnung von Verpackungen wird nur akzeptiert, wenn dies ausdrücklich in der Bestellung vorgesehen ist.
Der Lieferant ist für die Verpackung des Liefergegenstandes für den Versand verantwortlich, die einen wirksamen und angemessenen Schutz zur Erhaltung der Qualität des Liefergegenstandes bis zum Lieferort bieten muss.
4.3 Versand
Sofern in der Bestellung nicht anders angegeben, erfolgt der Versand frei von allen Kosten an den Ort des benannten Standortes.
Die Lieferungen müssen an die in der Bestellung angegebene Adresse erfolgen. Die Waren sind mit Etiketten zu versehen, die die Bestellnummer von MEANWHILE, den Namen des Lieferanten und die Bezeichnung der Artikel tragen.
Für jede Lieferung muss ein Lieferschein ausgestellt werden, der der Lieferung beiliegt und folgende Angaben enthält:
- die Nummer der Bestellung,
- die Versandart,
- die Empfängerseite,
- die Bezeichnung der versandten Waren, ihre Größe und ihre Masse,
- die Menge in Auftragseinheiten für jedes Produkt oder jeden Artikel.
4.4 Rezeption
Die Annahme bewirkt die Annahme der Lieferung durch MEANWHILE und die Verpflichtung zur Zahlung an den Lieferanten. Die Abnahme erfolgt an dem in der Bestellung angegebenen Standort. Dabei wird eine qualitative und quantitative Kontrolle durchgeführt, um die Übereinstimmung des Liefergegenstandes mit der Bestellung zu überprüfen.
Im Falle einer von MEANWHILE mitgeteilten vollständigen Nichtübereinstimmung muss der Lieferant alle Vorkehrungen treffen, um die abgelehnten Produkte innerhalb einer Frist von maximal 10 Werktagen nach Mitteilung der Ablehnung auf eigene Kosten abzuholen.
Im Falle einer von MEANWHILE mitgeteilten teilweisen Nichtkonformität wird ein finanzieller Einbehalt in Höhe von 10% des Gesamtpreises ohne Mehrwertsteuer des betreffenden Produkts vorgenommen, solange die angemerkten Vorbehalte nicht vollständig durch den Lieferanten beseitigt wurden.
4.5 Übertragung des Risikos
Der Gefahrenübergang erfolgt gemäß INCOTERM 2020 : DAP.
ARTIKEL 5: RECHNUNGSSTELLUNG UND ZAHLUNG
Jede Rechnung wird in einer Ausfertigung für jede Bestellung ausgestellt und muss alle in Artikel L. 441-3 des Handelsgesetzbuches vorgesehenen Angaben sowie die Nummer der Bestellung enthalten.
Die Zahlung der Rechnungen erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen zum Monatsende nach Erhalt der Waren oder der Ausführung der Leistungen durch Banküberweisung.
Der Lieferant ermächtigt MEANWHILE ausdrücklich zur Aufrechnung der von MEANWHILE geschuldeten Beträge mit den vom Lieferanten geschuldeten Beträgen, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund.
Sollte der Lieferant wegen Zahlungsverzugs Vertragsstrafen erheben, so sind diese auf einen Betrag beschränkt, der dem entspricht, der sich aus der Anwendung eines Zinssatzes ergeben würde, der dem Dreifachen des gesetzlichen Zinssatzes entspricht.
ARTIKEL 6: VERSICHERUNG UND QUALITÄT
Der Lieferant verpflichtet sich, auf Verlangen von MEANWHILE den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen, die insbesondere die Haftung deckt, die ihm aus der Erfüllung des vorliegenden Vertrages für alle materiellen, körperlichen oder immateriellen Schäden entsteht.
Zu diesem Zweck wird er MEANWHILE auf erstes Anfordern die von seinem Versicherer ordnungsgemäß ausgefüllten und unterschriebenen Bescheinigungen über die Haftpflicht- und Berufshaftpflichtversicherung vorlegen. Die Ausstellung der vorgenannten Versicherungsnachweise stellt keine Anerkennung einer Haftungsbeschränkung des Lieferanten durch MEANWHILE dar.
Der Lieferant ist verpflichtet, MEANWHILE auf Anfrage alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die es ermöglichen, den Ursprung, den Ort und das Datum der Herstellung des Liefergegenstandes oder der Bestandteile des Liefergegenstandes, die durchgeführten Qualitätskontrollen, die Serien- oder Chargennummern zu identifizieren.
ARTIKEL 7: HAFTUNG DES LIEFERANTEN
Der Lieferant verpflichtet sich zur vollständigen Einhaltung der Verpflichtungen, die in der Spezifikation, den Spezifikationen des Produkts oder der Verpackung(en), die Gegenstand der Bestellung sind, festgelegt sind. Die Untervergabe der gesamten oder eines Teils der Bestellung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von MEANWHILE. Der Lieferant verpflichtet sich insbesondere, die Einhaltung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch seine zugelassenen Unterauftragnehmer zu gewährleisten.
Ebenso darf er sein Herstellungsverfahren und/oder seinen Produktionsstandort nicht ohne vorherige Zustimmung von MEANWHILE ändern.
Im Falle einer nach der Abnahme festgestellten Nichteinhaltung der vertraglichen Spezifikationen ist der Lieferant verpflichtet, den Liefergegenstand auf eigene Kosten und Gefahr zurückzunehmen, ohne dass MEANWHILE einen Anspruch auf Ausgleich oder Entschädigung hat. MEANWHILE behält sich eine Frist von 15 Werktagen nach Lieferung vor, um etwaige Beanstandungen vorzunehmen.
Der Lieferant garantiert, dass die gelieferten Produkte oder Verpackungen frei von Mängeln oder Verunreinigungen jeglicher Art sind. Dies schließt in keiner Weise die Haftung für versteckte Mängel aus, die weiterhin zu Lasten des Lieferanten geht (Artikel 1641 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches). Der Lieferant verpflichtet sich, die geltenden gesetzlichen und reglementarischen Verpflichtungen in Bezug auf die Verpackung und Etikettierung der im Rahmen der Bestellung gelieferten Materialien oder Verpackungen zu erfüllen. Er wird MEANWHILE über die besonderen Lagerbedingungen informieren, die für die ordnungsgemäße Aufbewahrung erforderlich sind.
ARTIKEL 8: GARANTIE
Der Lieferant gewährleistet, dass der Liefergegenstand mit der Beschreibung, den Spezifikationen oder den Mustern in den Vertragsunterlagen übereinstimmt. Die Konformität der gelieferten Waren bezieht sich auch auf die geforderten Mengen und die Einhaltung der Herkunft der Waren, wie sie in der Spezifikation und/oder im Bestellschein definiert sind und die daher Gegenstand von Vorbehalten sein können und zur Anwendung der oben genannten Bestimmungen führen.
Ungeachtet der in der Bestellung genannten besonderen Bedingungen hat der Lieferant im Rahmen der Gewährleistung für seinen Liefergegenstand im Falle des Ausfalls oder der Mangelhaftigkeit des Liefergegenstandes ohne Kosten für MEANWHILE und mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von MEANWHILE für Ersatz zu sorgen oder den Liefergegenstand für den vorgesehenen Verwendungszweck tauglich zu machen. Erfolgt der Austausch oder die Reparatur nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Aufforderung durch MEANWHILE, kann MEANWHILE den Lieferanten ersetzen, indem sie die erforderlichen Arbeiten bei einem Dritten ihrer Wahl durchführen lässt. In jedem Fall trägt der Lieferant alle Kosten für den Austausch oder die Reparatur, insbesondere die Reise-, Arbeits- und Transportkosten.
ARTIKEL 9: HÖHERE GEWALT UND KÜNDIGUNG
Die Parteien können nicht für die Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen verantwortlich gemacht werden, wenn die Nichterfüllung der jeweiligen Verpflichtungen auf höhere Gewalt zurückzuführen ist; die Erfüllung des Auftrags zwischen den Parteien wird ausgesetzt, bis die Gründe, die zu der höheren Gewalt geführt haben, beseitigt sind. Höhere Gewalt bezieht sich auf unwiderstehliche Tatsachen oder Umstände, die außerhalb der Parteien liegen, unvorhersehbar sind und sich dem Willen der Parteien entziehen, trotz aller vernünftigerweise möglichen Anstrengungen, diese zu verhindern. Die Partei, die von höherer Gewalt betroffen ist, benachrichtigt die andere Partei innerhalb von fünf (5) Werktagen nach dem Datum, an dem sie davon Kenntnis erlangt hat. Die beiden Parteien werden dann die Bedingungen vereinbaren, unter denen die Ausführung des Auftrags fortgesetzt wird. Wenn die höhere Gewalt die Erfüllung des Vertrags um mehr als dreißig Kalendertage verzögert, kann MEANWHILE den Vertrag durch Einschreiben mit Rückschein kündigen.
Darüber hinaus behält sich MEANWHILE das Recht vor, die Bestellung zu kündigen oder zu reduzieren, falls der Lieferant sich weigert oder nicht in der Lage ist, seine technischen oder kommerziellen Verpflichtungen gemäß den Bedingungen der Bestellung zu erfüllen.
ARTIKEL 10: GEWERBLICHES EIGENTUM
Die Rechte an Patenten oder Lizenzen, die sich aus den verwendeten Rohstoffen und Verpackungen ergeben können, gehen ausschließlich zu Lasten des Lieferanten.
Der Lieferant garantiert, dass die Nutzung des bestellten Liefergegenstandes nicht gegen die Rechte Dritter verstößt und dass keine Streitigkeiten über die Nutzung des Liefergegenstandes anhängig sind.
Der Lieferant wird alle Klagen wegen Verletzung oder sonstiger Ansprüche, die in Bezug auf den gelieferten Liefergegenstand erhoben werden, auf eigene Rechnung erheben. Der Lieferant ist verpflichtet, die Kosten für die Abwehr von Ansprüchen gegen MEANWHILE zu erstatten.
ARTIKEL 11: VERTRAULICHKEIT
Der Lieferant ist generell zur Wahrung des „Berufsgeheimnisses“ verpflichtet und darf daher ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MEANWHILE weder alle noch einen Teil der technischen und kommerziellen Informationen und Auskünfte, die im Rahmen der Ausführung der Bestellung gesammelt wurden und sich auf die Geschäftstätigkeit von MEANWHILE beziehen, an eine andere Person weitergeben.
ARTIKEL 12: EIGENTUMSÜBERTRAGUNG
Sofern in den Sonderbedingungen eines Auftrags nicht anders angegeben, erfolgt die Eigentumsübertragung bei anerkannter ordnungsgemäßer und vollständiger Entgegennahme des Liefergegenstandes.
MEANWHILE lehnt jede Eigentumsvorbehaltsklausel ab, der er nicht ausdrücklich vorher schriftlich zugestimmt hat.
ARTIKEL 13: ANWENDBARES RECHT - GERICHTSBARKEIT
Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Ausführung oder Auslegung unserer Bestellungen sind die Gerichte in Lyon zuständig, wo sich der Firmensitz von MEANWHILE befindet. Die vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen und die Aufträge, unter deren Geltung sie erteilt werden, unterliegen dem französischen Recht.